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Nennungsformular WBO

Tragt bitte Eure Eindrücke in unser Gästebuch ein!
  
Unser Nordsee-Reitturnier wird präsentiert von
der

  


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des Ritzebüttler Reitclub e. V. Cuxhaven
in der geänderten Fassung vom 23. April 2009
§ 1
Name, Sitz und Geschäftsjahr des Vereins
Der Verein führt den Namen Ritzebüttler Reitclub e. V. und hat seinen
Sitz in Cuxhaven. Der Verein ist Mitglied des Landesverbandes
Niedersächsischer Reit- und Fahrvereine e. V. im Landessportbund
Niedersachsen mit seinen Gliederungen und regelt im Einklang mit deren
Satzung seine Angelegenheiten selbstständig. Das Geschäftsjahr ist das
Kalenderjahr. Der Verein ist in das Vereinsregister des Amtsgerichts
Cuxhaven einzutragen.
§ 2
Zweck und Aufgaben
Der Verein ist ausschließlich gemeinnützig und unpolitisch. Sein Zweck
ist die Durchführung von Leistungsprüfungen für Reiter und Pferde, die
Ausbildung im Dienst am Pferde und damit Förderung der Landespferdezucht und
dient insbesondere der körperlichen Ertüchtigung seiner Mitglieder. Etwaige
Gewinne dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Es darf
keine Person durch Verwaltungsaufgaben, die den Zwecken der Körperschaft
fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Mittel zur Erreichung des Zweckes des Vereins sind unter anderem:
1.Belehrung aller Mitglieder über Pferdehaltung und –pflege
2.Unterricht der Mitglieder im Reiten und Fahren
3.Veranstaltung von Leistungsprüfungen (Turniere usw.)
§ 3
Mitgliedschaft
1. Der Verein hat
a) aktive Mitglieder
b) fördernde Mitglieder
c) Ehrenmitglieder
2. Die Ehrenmitglieder können um die Förderung der Arbeiten des Vereins
besonders verdiente Persönlichkeiten werden.
§ 4
Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft
1.Die Aufnahme von Mitgliedern erfolgt auf schriftlichen Antrag, über den
der Gesamtvorstand entscheidet.
2.Ehrenmitglieder werden durch die Mitgliederversammlung ernannt.
3.Die Mitgliedschaft erlischt
a)durch Tod des Mitglieds;
b)durch Austritt. Dieser ist nur zum Ende des Geschäftsjahres möglich und
muss drei Monate vor Ablauf des Geschäftsjahres dem Verein schriftlich
erklärt werden.
c)durch Ausschluss aus dem Verein. Er ist aus wichtigen Gründen zulässig und
wird im Verein durch den Vorstand ausgesprochen. Dem betreffenden Mitglied
ist rechtliches Gehör zu gewähren.
§ 5
Beitrag
Der Beitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
§ 6
Rechte und Pflichten der Mitglieder
1.Die Mitglieder haben das Recht alle Einrichtungen des Vereins zu benutzen.
2.Die Mitglieder sind verpflichtet,
a)die Satzungen des Vereins sowie die Beschlüsse des Vereins zu befolgen;
b)die festgesetzten Beiträge und sonstigen fälligen Leistungen rechtzeitig
zu bezahlen;
c)den Verein zur Durchführung seines Zweckes in jeder Weise zu unterstützen;
d)die Anlagen und den Besitz des Vereins pfleglich zu behandeln;
e)die von der Mitgliederversammlung beschlossene Arbeitszeit zu erbringen.
Arbeitsdienst ist als Förderung des Vereins in kameradschaftlicher und
materieller Hinsicht anzusehen.
Jede Hauptversammlung legt die Höhe der jährlich zu leistenden Stunden und
deren Wert fest. Nicht geleistete Stunden werden in Form von Abgaben an den
Verein abgeführt.
Vorstandsmitglieder, Ehrenmitglieder, passive Mitglieder, Kinder unter 12
Jahren sowie Erwachsene über 60 Jahre sind vom Arbeitsdienst befreit.
§ 7
Organe des Vereins
Organe des Vereins sind:
a)die Mitgliederversammlung
b)der Vorstand.
§ 8
Mitgliederversammlung
1.Der Mitgliederversammlung obliegt
a)Wahl des Vorstandes;
b)Die Entgegennahme des Jahresberichtes und der Jahresabrechnungen sowie die
Entlastung des Vorstandes;
c)Die Beschlussfassung über Änderungen der Satzung
d)Die Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins
2.Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Jahr einzuberufen. Die
Einberufung erfolgt schriftlich oder durch Veröffentlichung in den
Tageszeitungen unter Bekanntgabe der Tagesordnung und unter Einhaltung einer
Frist von mindestens acht Tagen. Sie wird durch den 1. Vorsitzenden, bei
dessen Verhinderung durch seinen Vertreter, geleitet.
3.Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen
Mitglieder beschlussfähig. Jedes Mitglied, welches das 18. Lebensjahr
vollendet hat, hat eine Stimme. Einfache
Stimmenmehrheit entscheidet. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme
des Versammlungsleiters. Bei Beschlussfassung über die Satzungsänderung ist
¾ Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder erforderlich. Jede
Satzungsänderung ist dem Amtsgericht Cuxhaven (Abteilung Vereinsregister)
mitzuteilen.
4.Über die Vorstandssitzungen und die Mitgliederversammlungen ist eine
Niederschrift anzufertigen, die von dem Vorsitzenden bzw. Vertreter und dem
Schriftwart bzw. Führer des Protokolls zu unterzeichnen ist.
§ 9
Vorstand des Vereins
1.Geschäftsführender Vorstand
Erster Vorsitzender
Zweiter Vorsitzender
Geschäftsführer
Kassenwart
Sportwart
2.Der erste Vorsitzende und der zweite Vorsitzende vertreten den Verein
rechtsgeschäftlich – gerichtlich und außergerichtlich -. Sie sind Vorstand
im Sinne des § 26 BGB. Jeder von ihnen ist allein vertretungsberechtigt.
3.Der Gesamtvorstand umfasst außerdem:
Schriftführer/Pressewart
Freizeitwart
Jugendwart
4.Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung mit einfacher
Stimmenmehrheit auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.
Ein Vorstandsmitglied bleibt bis zur Bestellung des neuen Vorstandsmitglieds
im Amt.
Die Wahl erfolgt wie folgt:
In Jahren mit gerader Endzahl werden gewählt:
der erste Vorsitzende
der Geschäftsführer
der Schriftführer / Pressewart
der Freizeitwart
In Jahren mit ungerader Endzahl werden gewählt:
der zweite Vorsitzende
der Kassenwart
der Sportwart
der Jugendwart
5.Jedes Mitglied des Vorstandes muss das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die
Vorstandsämter werden ehrenamtlich ausgeübt.
§ 10
Rechnungsprüfung
Die Prüfung der finanziellen Verhältnisse des Vereins erfolgt jährlich
durch zwei von der Mitgliederversammlung bestimmte Rechnungsprüfer.
§ 11
Auflösung des Vereins
Die Auflösung des Vereins kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung
mit einer Stimmenmehrheit von ¾ aller stimmberechtigten Mitglieder erfolgen.
Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen
Zweckes fällt das Vermögen des Vereins, soweit es die eingezahlten Kapital
anteile der Mitglieder und den gemeinen Wert der von den Mitgliedern
geleisteten Sachlage übersteigt,
zu 50 % an den Landesreiterverband
zu 50 % an den Kreissportbund Cuxhaven
Die Mittel sind ausschließlich zur Ertüchtigung der Jugend zu verwenden.
In das Vereinsregister eingetragen unter Nr. 370 am 2. Juli 1973 Amtsgericht
Cuxhaven
DER GESCHÄFTSFÜHRENDE VORSTAND
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Mirco Finck
1. Vorsitzender
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Hartmut Arndt
2.
Vorsitzender
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Doris Klick
Geschäftsführer
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Birgit Sevecke
Kassenwart
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Silke Hachtmann
Sportwart |
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