Die Mitglieder des RRC haben auf der Mitgliederversammlung im Jahr 2009 der Einführung eines festen Arbeitsdienstes zugestimmt. Dieser ist in unsere Satzung unter dem Punkt „Rechte und Pflichten“ aufgenommen worden. Der Arbeitsdienst ist von allen aktiven Mitgliedern im Alter zwischen 12 und 60 Jahren zu leisten. Es sind zurzeit pro Jahr 5 Stunden im Wert von 5,-- € pro Stunde zu erbringen
Generell wird zwischen Stallordnungsdienst und regulären Arbeitsdienst unterschieden. Der Stallordnungsdienst wird von allen Pferdebesitzern, die ein Pferd in der Reithalle eingestallt haben, geleistet. Jeder Einstaller sowie dessen Reitbeteiligung ist jeweils vierteljährlich für eine Woche mit ein oder zwei Aufgaben betraut. Hierzu gehört z.B. fegen oder die Mülltonne für die Müllabfuhr bereitstellen. Die Namen und Arbeiten sind in einer Jahrestabelle erfasst und können am „schwarzen Brett“ eingesehen werden.
Der normale Arbeitsdienst umfasst Termine, an denen z.B. Reparatur- oder Pflegearbeiten an der Reitanlage durchgeführt werden. Diese Termine werden von allen aktiven Mitgliedern, die kein Pferd eingestallt haben, wahrgenommen. Die Jahrestabelle mit Namen und Terminen hängt ebenfalls am „schwarzen Brett“ aus.
Weitere Fragen sind in der Arbeitsdienstordnung geklärt.
-LINK- zum Download



